Erinnerung zur Verordnung bezüglich Steuerentlastung – EnSTransV

Verordnung Im Mai 2016 trat die EnSTransV (Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung) in Kraft, welche neue Vorgaben bezüglich der Energiesteuer- und Stromsteuerrückerstattungen regelt. Als Neuerung müssen Unternehmen, die gewisse energie- und stromsteuerrechtliche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen, einmal jährlich bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eine Meldung zu erhaltenen Steuerentlastungen abgeben. Mit dieser Verordnung werden Vorgaben des EU-Beihilferechts…