PDF-Download: Newsletter 02 13

Gemäß Veröffentlichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger vom 06.08.2013 ist es erstmals möglich für ein System zur Verbesserung der Effizienz im Unternehmen Fördermittel zu beantragen; auch die benötigte Hard- und Software ist förderfähig. Das BAFA fördert bundesweit Energiemanagementsysteme. Anträge hierzu werden seit dem 15.08.2013 in elektronischer Form angenommen. Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland antragsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen,

  • Die eine Gesamtfördersumme von 200.000 Euro in den letzten drei Jahren übersteigen („De-minimis“-Beihilfe).
  • Die die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Anspruch genommen haben und zum Nachweis einer Zertifizierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet waren.
  • Die eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt bekommen. KMU, die jedoch noch kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben, können sich die Erstzertifizierung nach ISO 50001 bezuschussen lassen. Eine Förderung eines Energiecontrollings ist jedoch ausgeschlossen.

 

Art und Höhe der Zuwendung:

  • Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
    max. 80% max. 8.000€
  • Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß dem Anhang der Förderrichtlinie
    max. 80% max. 1.500€
  • Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme
    max. 20% max. 8.000€
  • Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme
    max. 20% max. 4.000€

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.

Link zum Kontaktformular der BAFA:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/index.html