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PDF-Download: Newsletter 01 14


Willkommen im zweiten Einführungsjahr eines Energiemanagementsystems gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).

In 2013 wurde der Spitzenausgleich an die Einführung eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz gekoppelt. Seither haben zahlreiche Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit der Implementierung eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50001, EMAS oder eines Alternativen Systems (für KMU) begonnen und sich damit die Strom- und Energiesteuerrückerstattung gesichert.

Laut Durchführungsverordnung sollen die Einführungsjahre 2013/2014 durch eine stufenweise Implementierung die Einführung der Systeme erleichtern. Der Nachweis über den Beginn der Einführung muss nach Anforderungen des Gesetzgebers durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle erfolgen.

Ab dem Antragsjahr 2015 gilt die Nachweisführung im Regelverfahren, bei dem die Systeme, unabhängig welches Anwendung findet, vollständig umgesetzt werden müssen, um vom Spitzenausgleich zu profitieren.

In 2014 werden gemäß SpaEfV folgende Anforderungen an ein normkonformes EnMS gestellt: