Strom- und Energiesteuergesetzesänderung:

Spitzenausgleich nach Strom- (§10) und Energiesteuergesetz (§55) für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wird an zusätzliche Bedingungen geknüpft

Unternehmen des produzierenden Gewerbes konnten sich bisher einen Großteil der Stromsteuer und der Energiesteuer auf Antrag erstatten lassen. Grundlage ist der Spitzenausgleich nach dem Stromsteuergesetz (§10 StromStG) und dem Energiesteuergesetz (§55 EnergieStG).
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 5. Dezember 2012 ist nun die Erstattung gemäß Spitzenausgleich an den Nachweis der Einführung (2013-2014) bzw. an die Implementierung (ab spät. 2015) eines Energiemanagementsystems (EnMS) gekoppelt. Diese ist durch ein Zertifikat gemäß DIN EN ISO 50001, EMAS und als Alternative für kleine Unternehmen gemäß DIN EN 16247 Energieaudit) nachzuweisen. Auch energieintensive Unternehmen müssen, um von der EEG-Umlage (EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz) befreit zu werden bzw. bleiben, ein Zertifikat nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS nachweisen.

Die Durchführungsverordnungen (EnergieStV, StromStV), welche die Art und Weise der Nachweisführung zur Einführung eines Energiemanagements (EnMS) in den Jahren 2013-2014 regeln, werden im ersten Halbjahr 2013 erwartet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, das jedes Unternehmen gut beraten ist, rechtzeitig mit der Einführung zu beginnen, zumal aus praktischen Erfahrungen festzustellen ist, dass mit der Einführung eines Energiemanagements (EnMS) die Energie- und Ressourcenverbräuche deutlich gesenkt werden können.

 

Energiemanagementsysteme (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 bzw. Energieaudits nach DIN EN 16247

Auf Wunsch beraten wir sie gerne zum Thema Energiemanagementsysteme (EnMS) und deren Einführung sowie zum Thema Energieaudits. Im Rahmen unserer Tätigkeiten bieten wir diesbezüglich auch Informationsveranstaltungen, Schulungen und Beratungen an, von einzelnen Themengebieten, bis hin zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) als Komplettpaket, auch mittels unserer Eigenentwicklung, der Managementsoftware EPOS. Ob Kleinunternehmen oder Großkonzern mit mehreren Standorten – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.