Am 20.09.2019 legte die Bundesregierung den Plan des Klimaschutzprogrammes vor. Ziel ist die 55 prozentige Minderung von klimaschädlichen Treibhausgasen bis zum Jahr 2030. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist eine Maßnahme zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050, der bereits seit November 2016 besteht.

Hier einige Eckpunkte der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030:

  • CO2 – Bepreisung
    • 10€ pro Tonne CO2 – Emission laut Klimaschutzprogramm 2030 und Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
    • Preiskorrektur im Vermittlungsausschuss von Bund und Länder auf 25€ pro Tonne Festpreis ab 2021 und steigend (Änderung des BEHG im Frühjar 2020)
    • in den Folgejahren steigt dieser Preis schrittweise vorerst bis 55€ pro Tonne in 2025
    • danach soll ein Preiskorridor von 55€ bis 65€ pro Tonne ab 2026 gelten
  • Entlastung von Bürgern und Wirtschaft
    • Senkung der EEG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh und steigend
    • Änderung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 35 Cent ab dem 21sten Kilometer bis zum 31.12.2026
  • Maßnahmen in Sektoren
    • Energiewirtschaft
      • Schrittweise Reduzierung (17GW bis 2030) und Beendigung der Kohleverstromung (Kohleausstieg bis 2038)
      • Ausbau der EE auf 65 Prozent Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2030
      • Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Förderung auch in der öffentlichen Versorgung wird weiterentwickelt und bis 2030 verlängert)
      • Wärmenetze zunehmend auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen (Wärme-Umlage, CO2-Bepreosung, Pilotprogramm “Wärmenetzsysteme 4.0”)
      • Reallabore der Energiewende (Neue Technologien und Verfahren notwendig; neue Säule der Forschungsförderung)
      • Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA)
      • EU-Kooperation (EU-Energie-Binnenmarkt; Zusammenarbeit voranbringen; EU-Rechtsrahmen für Energie und Klimaschutz bis 2030 rechtskonform umsetzen)
      • Auswirkungen aus dem Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
    • Gebäude
      • Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
      • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); einschließlich Investitionszuschüssen sowie einer Austauschprämie für Ölheizungen
      • Förderung der seriellen Sanierung (Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen & eine standardisierte Installation von Anlagentechnik)
      • Förderprogramm “Energetische Stadtsanierung”
      • Verbesserte Energieberatung (für Energieeffizienz und erneuerbare Energie in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen) und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. durch die Informationskampagne des BMWi “Deutschland macht’s effizient”)
      • Vorbildfunktion Bundesgebäude (Gebäudebestand soll in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Nachhaltiges Bauen vorbildhaft sein, um im Einklang der klimapolitischen Ziele zu stehen)
      • Weiterentwicklung des energetischen Standards (Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu beachten)
      • Weiterentwicklung der Städtebauförderung (StBauF)
      • Fortentwicklung des Innovationsprogramm Zukunft Bau
    • Verkehr
      • Stärkung des Schienenpersonenverkehrs (Engpässe beseitigen, Planungssicherheit erhöhen, Bahnfahren billiger, Elektrifizierung ausbauen)
      • Attraktivität des ÖPNV erhöhen (Kapazitäten ausbauen, Angebotsqualität verbessern, Förderung Elektrobusse verstärken)
      • Ausbau von Radwegen und Fahrradparkmöglichkeiten sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen (Investive Modellprojekte fördern, fahrradfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen)
      • Entwicklung strombasierter Kraftstoffe (Strategie Wasserstoff und erneuerbare Kraftstoffe, Erzeugungsanalagen fördern)
      • Unterstützung fortschrittlicher Biokraftstoffe (Forschungs- und Entwicklungslücken schließen, Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED) II)
      • Stärkung des Schienengüterverkehrs (Lange Güterzüge ermöglichen, Kombination der Verkehrsträger verbessern)
      • Modernisierung der Binnenschifffahrt und Nutzung von Landstrom in Häfen (Kapazitäten stärken, alternative Antriebe für Binnenschiffe)
      • CO2-arme PKW und LKW auf die Straßen bringen
      • Tank- und Lade- und Oberleitungsinfrastruktur ausbauen
      • Verkehr automatisieren, vernetzen, verflüssigen, innovative Mobilitätsformen ermöglichen
      • Steuerliche Förderung der Elektromobilität
    • Industrie
      • Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
      • Wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizienz: Förderprogramm
      • Ressourceneffizienz und -substitution (Beratung und Information, Förderung, Fortbildung und Berufsausbildung)
      • Neue Konstruktionstechniken und Werkstoffe für eine emissionsarme Industrie (Materialeffiziente Konstruktionstechniken, Neue Materialien)
      • Beschleunigte Umsetzung von Maßnahmen aus dem Energieaudit und den Energiemanagementsystemen (EMS) (Selbstverpflichtung der Industrie: z.B. Amortisationszeit oder Investquote)
      • EU-Ökodesign-Richtlinie – Ausweitung von Mindeststandards
      • EU-ETS Innovationsfonds: Weiterentwicklung des NER300-Programms
      • Nationales Dekarbonisierungsprogramm (Förderprogramm im Bereich Entwicklung, Demonstration und Markteinführung)
      • Programm CO2-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien (Carbon Direct Avoidance (CDA), Carbon Capture and Storage (CCS))
      • Automobilindustrie: Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher (Batteriezellfertigung)
    • Landwirtschaft
      • Senkung der Stickstoffüberschüsse einschließlich Minderung der Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung der Lachgasemissionen & Verbesserung der Stickstoffeffizienz
      • Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen
      • Ausbau des Ökolandbaus (Sicherstellung der notwendigen Fördergelder, Umsetzung der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau)
      • Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung
      • Energieeffizienz in der Landwirtschaft (Senkung der THG-Emissionen aus der stationären und mobilen Nutzung)
    • weitere sonstige Maßnahmen
  • Übergeordnete Maßnahmen
    • Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 (Einführung von Umweltmanagementsystemen, Steigerung des Anteils elektrisch betriebener KFZ, Minderung Emission aus Dienstreisen)
    • Finanzpolitik (Sustainable Finance Strategie, Weiterentwicklung der KfW zur transformativen Förderbank, ”Grüne” Bundesanleihe)
    • Forschung und Innovation (diverse Forschungsinitiativen und -förderungen u.a. im Bereich Mobilität, Wasserstoff, stoffliche Nutzung von CO2, Digitalisierung & IT uvm.)
    • Klimaschutz und Gesellschaft (Programm zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung, “Klimaschutz 2050”, Früherkennung klimaschutzrelevanter Entwicklung, Vermeidung von Lebensmittelabfällen)

Detailliertere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung unter

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