Um das Klimaziel der Treibhausgasneutralität der Bundesregierung bis 2050 in den Rahmen des Erreichbaren zu versetzen, wurde am 17.12.2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verabschiedet. Zweck des Gesetzes ist der Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels und die dementsprechende Begrenzung des Anstiegs der Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2° Celsius. Grundlage war der Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York am 23. September 2019.

Ein weiteres Ziel ist die Minderung der deutschen Treibhausgasemissionen um 55% bis zum Jahr 2030 ausgehend vom Jahr 1990. Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele wurden jährliche Minderungsziele durch Vorgabe von Jahresemissionsmengen folgender Sektoren festgelegt:

  1. Energiewirtschaft
  2. Industrie
  3. Verkehr
  4. Gebäude
  5. Landwirtschaft
  6. Abfallwirtschaft und Sonstiges

Das Umweltbundesamt veröffentlicht und übersendet bis zum 15. März jeden Jahres die Emissionsdaten des Berichtsjahres an den Expertenrat für Klimafragen. Dieser ist ein Rat aus fünf sachverständigen Personen jeweils aus den Bereichen Klimawissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Umweltwissenschaften sowie soziale Fragen. Dieser soll ebenso als Ganzes übergreifende Expertise über die oben genannten Sektoren abbilden. Außerdem ist dieser für die Änderungen der Jahresemissionsmengen, als auch die Fortschreibung des Klimaschutzplans und den Beschluss von Klimaschutzprogrammen verantwortlich.

Die Klimaschutzprogramme werden bei Zielverfehlung und mindestens nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans aktualisiert, setzen dementsprechend die operativen Ziele und geben Aufschluss auf die Änderungen für die Sektoren und Verbraucher.

Zu Ergebnissen oder Beschlüssen aus dem Klimaschutzprogramm lesen Sie sich bitte auch den Artikel zum Klimaschutzprogramm auf unserer Webseite durch.

Sollten Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns, wir bieten Ihnen diesbezüglich gerne Unterstützung.